Fragen

Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen

Ich möchte das Foto des begangenen Verstoßes anzeigen

Sie können unter “Service-Zugang”, unter Berücksichtigung der Anweisungen, Einsicht in die fotografischen Unterlagen nehmen

Ich möchte das Foto der Vorderseite des Fahrzeugs anzeigen

Nach italienischem Datenschutzgesetz ist es nicht erlaubt, die Vorderseite des Fahrzeugs zu fotografieren. Deshalb ist das verwendete System genehmigt, um das Foto ausschließlich des hinteren Kennzeichens des Fahrzeugs, das den mutmaßlichen Verstoß begangen hat, zu verwenden.

Die KennzeichenNr auf dem Foto entspricht nicht der im Bußgeldbescheid angegbenen Nummer
Sie können das Formular unter “Modul A” ausfüllen und dieses and die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it schicken.
Das Kennzeichen des Fahrzeugs war zum Zeitpunkt des Verstoßes als gestohlen oder geklont gemeldet
Sie können das Formular unter “Modul A” ausfüllen und dieses and die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it schicken.
Das betreffende Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Verstoßes als gestohlen gemeldet
Sie können das Formular unter “Modul A” ausfüllen und dieses and die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it schicken.
Zum Zeitpunkt des Verstoßes befand sich das Fahrzeug nicht in meinem Eigentum
Sie können das Formular unter “Modul A” ausfüllen und dieses and die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it schicken.
Ich möchte Informationen über die Einrichtungen zur Feststellung

Wir laden Sie ein, die Abteilung “Aufstellung“ zu besuchen.

Ich habe die Geschwindigkeitsbegrenzung um wenige Kilometer überschritten

Die im Bußgeldbescheid angegebene Geschwindigkeit wurde bereits um 5% gekürzt (mit mindestens 5 km/h), im Vergleich zur gemessenen Geschwindigkeit

Bußgeldbeträge und Anzahl der abgezogenen Führerscheinpunkte
Wann ist die Zahlung der Sanktion mit 30 % Rabatt vorgesehen?

Die Zahlung mit 30% Rabatt wird ausschließlich auf den Betrag der Sanktion berechnet (und nicht auf den gesamten Betrag des Bußgeldbescheides) und ist für die Zahlungen, die innerhalb von 5 Tagen ab Zustellungsdatum geleistet werden, gemäß dem Gesetzesdekret 69 von 2013, durch das Gesetz Nr. 98 vom 9. August 2013 umgewandelt, vorgesehen.

Ich möchte einen Bußgeldbescheid bezahlen, jedoch habe ich das Zahlungsblatt verloren

Sie können unser Contact Center unter +39 0763 617415 anrufen – Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Ist der 30% Rabatt vorgesehen, auch wenn ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt wird?

Nein. Wenn der Antrag akzeptiert wird, werden keine 30 % Rabatt gewährt.

Ich möchte die Ratenzahlung der Sanktion beantragen

Sie können das Formular unter “Modul C” ausfüllen und dieses an die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it schicken.

Ich möchte die Daten des Fahrers mitteilen

Sie können das Formular unter “Modul B” ausfüllen und dieses durch eine der folgenden Methoden senden:

• An die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it

Ich habe einen ausländischen Führerschein, muss ich ebenso die Daten des Fahrers mitteilen?

Sie können das Formular unter “Modul B” ausfüllen und dieses durch eine der folgenden Methoden senden:

• An die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it

Wir teilen Ihnen mit, dass im Falle von Verstößen, die in Italien von Inhabern eines ausländischen Führerscheins begangen wurden, werden die Daten des Fahrers vom Verkehrsministerium erhoben. Wenn 20 Punkte in 6 Monaten gekürzt werden, wird gegen den Fahrer ein Fahrverbot in Italien für ein Jahr vorliegen. Wenn 20 Punkte in ein Jahr gekürzt werden, wird gegen den Fahrer ein Fahrverbot in Italien für 6 Monate vorliegen.

Ich habe einen “Bußgeldbescheid mit Protokoll XX00000000…”, gemäß Art. 126bis der StVO, erhalten:

Wie in den Vorschriften vorgesehen, wenn keine Daten des Fahrers mitgeteilt werden, verhängt die Behörde einen v. A. w. Strafzettel gemäß Art. 126bis der StVO. Wenn der Zuwiderhandelnde diese Strafe bezahlt, wird keiner Punktabzug angewendet.

Die Zahlung von “Bußgeldbescheid mit Protokoll XX00000000…” gemäß Art. 126bis der StVO führt dazu, dass der Zuwiderhandelnde von der Pflicht freigestellt wird, die Daten des Fahrers mitzuteilen?

Ja. Die Zahlung dieser Strafe führt dazu, dass der Zuwiderhandelnde von der Pflicht freigestellt wird, die Daten des Fahrers, zum Zweck des Punkteabzugs, mitzuteilen.

Ich habe einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen Artikel 142, Absatz 7, erhalten. Muss ich die Daten des Fahrers mitteilen?

Nein. Kein Punktabzug ist für diese Übertretung gesetzlich vorgeschriebenen, deshalb ist das Ausfüllen des Formulars nicht notwendig.

Ich möchte die Daten des Mieters mitteilen.

Sie können die Daten an die folgende E-Mail-Adresse: fines@milanocm.it mitteilen.

Ich wurde über einen Bußgeldbescheid informiert. Kann ich eine Kopie desselben bekommen?

Wir teilen Ihnen mit, dass es nicht möglich ist, die Kopie etwaiger Sanktionen zu senden, bevor diese Ihnen zugestellt werden.

Ich möchte eine Erstattung der Sanktion anfordern

Sie können das Formular “Modul D” ausfüllen und dieses wie folgt übergeben:

• An die E-Mail-Adresse fines@milanocm.it

Ich möchte eine Erstattung für eine Sanktion anfordern, die ich bezahlt habe, nachdem ich gemerkt habe, dass der Bußgeldbescheid ungültig war

Kein Erstattungsantrag wird akzeptiert, gemäß Urteil des Kassationsgerichts Nr. 12899 vom 26.05.2010 (2. Zivilkammer)

Ich möchte einen Einspruch einlegen

Die Modalitäten für die Einlegung des Einspruchs werden im Bußgeldbescheid angegeben. Nachstehend werden diese Modalitäten genannt.

EINSPRUCH INFORMATIONEN (Art. 203 und 204 bis des Gesetzesdekrets Nr. 285 vom 30/04/92)

Wenn keine Zahlung des reduzierten Betrags geleistet wurde, können der Zuwiderhandelnde und die in Artikel 196 des Gesetzesdekrets 285/92 genannten Personen einen Einspruch einlegen:

• Innerhalb von 60 Tagen ab Zustellungsdatum, per Einschreiben mit Rückschein beim Präfekten von Milano an die Adresse: Corso Monforte 31 – 20122 Milano, oder per Einschreiben mit Rückschein beim Präfekten von Milano durch Absenden des Einschreibens an die „Polizia Locale della Città Metropolitana di Milano“ – Servizio Coordinamento Operativo – Viale Piceno 60, c.a.p. 20129 – Milano.

• Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellungsdatum, vor dem Friedensrichter Giudice di Pace di competenza territoriale durch direkte Hinterlegung des Einspruches oder per Einschreiben mit Rückschein, gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets 150/11.

Im Falle nicht eingereichter Widersprüche innerhalb der vorgegebenen Frist und gegebenenfalls, wenn die Zahlung des reduzierten Betrages nicht erfolgt ist, wird der Bußgeldbescheid zur Zahlungsaufforderung eines vergleichbaren Betrages von der Hälfte des Maximums der vorhergesehenen administrativen Sanktion, plus zusätzlich noch Prozesskosten.

Ich möchte einen Termin am Schalter für das Publikum vereinbaren

Sie können unser Contact Center unter +39 0763 617415 anrufen – Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Ich habe vor der Coaxy Collection einen Warnbrief erhalten: Was soll ich tun?

ITALIEN

Innerhalb der angegebenen Frist können Sie:

• Die fälligen Beträge, gemäß dem beigefügten Zahlungsblatt, begleichen

• Den Nachweis der Zahlung, innerhalb der Frist, die auf der Erinnerung angegeben ist,übermitteln

AUSLAND

Innerhalb der angegebenen Frist können Sie:

• Die fälligen Beträge begleichen

• Den Nachweis der Zahlung, innerhalb der Frist, die auf der Erinnerung angegeben ist,übermitteln

Ich habe ein informelles Erinnerungsschreiben vor der Zwangseintreibung erhalten: Was passiert, wenn ich diese nicht (oder teilweise) bezahle?

In Bezug auf die ausstehenden Beträge, wird dem Zuwiderhandelnde ein gerichtliches Mahnverfahren der fälligen Beträge, plus gesetzlichen Zinsen und Verfahrenskosten bevorstehen.

Für weitere Informationen rufen Sie bitte unter 0763/617415 (Contact Center) an.

Ich habe ein informelles Erinnerungsschreiben vor der Zwangseintreibung erhalten: wie wurde der zu zahlende Betrag berechnet?

Im Falle nicht eingereichter Widersprüche innerhalb der vorgegebenen Frist und gegebenenfalls, wenn die Zahlung des reduzierten Betrages nicht erfolgt ist, wird der Bußgeldbescheid zur Zahlungsaufforderung eines vergleichbaren Betrages von der Hälfte des Maximums der vorhergesehenen administrativen Sanktion und von Prozesskosten (Artikel 203, Absatz 3 der StVO).

Für weitere Informationen rufen Sie bitte unter +39 0763 617415 (Contact Center) an.

Ich habe ein gerichtliches Mahnverfahren erhalten: was soll ich tun?

Sie sollen innerhalb von 30 Tagen ab Zustellungsdatum nach den angegebenen Modalitäten bezahlen:

• mit dem beigefügten Zahlungsblatt 

• mit Einzahlung auf Girokonto Nr.001016309856 auf den Namen CITTA’ METROPOLITANA DI MILANO RISCOSS. COATT. SANZIONI RILEV. VEL. SERV. TES. unter Angabe des Zwecks “Ingiunzione Nr. …..”

• Mit Banküberweisung – Empfänger CITTA’ METROPOLITANA DI MILANO RISCOSS. COATT. SANZIONI RILEV. VEL. SERV. TES. auf folgendes Konto: IBAN: IT87O0760101600001016309856 unter Angabe des Zwecks “Ingiunzione n. ….”

Ich haben ein gerichtliches Mahnverfahren erhalten: welche Schritte kann ich unternehmen?

Für weitere Informationen über diese Akte kann der Schuldner das Contact Center, Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, unter +39 0110438846 anrufen, unter Angabe der in den Akten angegebene Referenz.

Ich habe eine dringende Mitteilung erhalten: welche Schritte kann ich unternehmen?

Für weitere Informationen über diese Akte kann der Schuldner das Contact Center, Montag bis Freitag von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr, unter +39 0110438846 anrufen, unter Angabe der in den Akten angegebene Referenz

Ich habe eine erste Vorwarnung zur administrativen Verwahrung des Fahrzeuges erhalten. Welche Schritte kann ich unternehmen?

Für weitere Informationen über diese Akte kann der Schuldner das Contact Center, Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, unter +39 0110438846 anrufen, unter Angabe der in den Akten angegebene Referenz

Ich habe eine dringende Benachrichtigung über die administrative Verwahrung des Fahrzeuges erhalten. Was kann ich tun?

Für weitere Informationen über diese Akte kann der Schuldner das Contact Center, Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr, unter +39 0110438846 anrufen, unter Angabe der in den Akten angegebene Referenz.

Warum wird nicht angezeigt, ob es sich um eine Sofortgeschwindigkeits- (Radarkamera) oder eine Durchschnittsgeschwindigkeitserkennung (Tutor) handelt?

Die Gesetzgebung sieht vor, dass die Warnschilder unabhängig vom Typ des Erkennungsgeräts nur die Worte : « elektronische Kontrolle der Geschwindigkeit, nämlich, elektronische Erfassung der Geschwindigkeit », unabhängig von der Art des verwendeten Detektors (Verweis auf die Verordnung in Artikel 1, Punkt 2 des Dekrets des Innenministeriums vom 15. August 2007).